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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

CH-6331 Hünenberg
Phone +41 (0) 41/ 785 66 66
Fax +41 (0) 41/ 785 66 33
info.ch@burkert.com
www.buerkert.ch

Datum: 1. August 2024

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Verkäufe und Lieferungen von Burkert Schweiz AG (wir / uns) an unsere Kunden (Käufer). Die AGB gelten ausschliesslich. Abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Die Geschäftsbedingungen des Käufers verpflichten uns nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Bis zu einer gegenteiligen schriftlichen Vereinbarung zwischen uns und dem Käufer gelten diese AGB für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit uns, auch wenn bei einer einzelnen Bestellung nicht ausdrücklich auf diese AGB Bezug genommen wird.


2. Angebote
Unsere Angebote in Prospekten, Katalogen, Web-Shops, Preislisten und sonstigen Produktbeschreibungen und Unterlagen sind stets, auch wenn nicht besonders verabredet, bis zur Auftragsbestätigung freibleibend.


3. Bestellungen und Auftragsbestätigung
Bestellungen gelten erst dann von uns als angenommen, wenn sie von uns schriftlich, per E-Mail oder durch anderweitige elektronische Art im E-Commerce Prozess bestätigt worden sind. Erfolgt die Lieferung unverzüglich ohne unsere ausdrückliche Bestätigung, so gilt die Lieferung gleichzeitig als unsere Auftragsbestätigung.


4. Preise
Unsere Preise sind freibleibend und gelten ab Versandort (Fabrik oder unser Sitz) ausschliesslich Mehrwertsteuer, Verpackung, Porto, Fracht, sonstiger Versandspesen, Versicherung, Zoll und Montage. Die zwischen Abschluss des Kaufvertrags und der Lieferung eintretende Erhöhung der Preisberechnung wegen der Erhöhung der zugrundeliegenden Löhne, Rohmaterialpreise, Frachten, Steuern, Zölle, Abgaben oder sonstigen Lasten oder das Inkrafttreten neuer solcher Belastungen berechtigen uns, soweit dies gesetzlich zulässig ist, zu einer angemessenen Preiserhöhung.


5. Lieferung
Die Lieferzeit wird mit unserer Auftragsbestätigung vereinbart. Die Lieferzeit gilt mit der rechtzeitigen Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten. Teillieferungen dürfen vom Käufer nicht zurückgewiesen werden. Über- und Unterlieferungen sind bis zu 10 Prozent der bestellten Ware zulässig. Eine Verpflichtung zur Einhaltung der vereinbarten Lieferfristen kann nur unter der Voraussetzung eines ungestörten Fabrikationsganges übernommen werden. Die Folgen höherer Gewalt, Betriebsstörung, Streik, Aussperrung, behördliche Massnahmen, Pandemien, Mangel an Roh- und Hilfsstoffen zur Zeit der Herstellung und andere unvorhergesehene Umstände bei uns und unseren Lieferanten berechtigen uns, die Lieferverbindlichkeiten ganz oder teilweise aufzuheben. Die Nichteinhaltung von uns bestätigter Lieferfristen berechtigt den Käufer nicht zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen oder zur Auftragsstreichung. Zu einer Nachlieferung der ausgefallenen Warenmenge sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sind soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Mit Verlassen des Versandorts (Fabrik oder unser Sitz) oder der Meldung der Versandbereitschaft (d.h. mit dem zuerst eintreffenden Ereignis) geht die Gefahr an der Ware auf den Käufer über. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel erfolgt mangels besonderer Weisungen nach bestem Ermessen ohne irgendwelche Haftung für billigste und schnellste Verfrachtung. Der Versand geht stets - auch bei Franko-Lieferung und im Falle des Eigentumsvorbehalts - auf Gefahr des Käufers. Wird vereinbart, dass wir die Lieferung organisieren, so ist unsere Haftung für allfällige Hilfspersonen wegbedungen. Die Verpackung erfolgt, wenn nichts anders vereinbart, nach unserem Ermessen. Sie wird zu den gültigen Preisen berechnet. Wir besorgen die Transportversicherung nur auf ausdrückliches schriftliches Verlangen des Käufers.

 

6. Beanstandungen
Nach Erhalt der Ware ist der Käufer verpflichtet, diese umgehend bezüglich Qualität und Schäden zu untersuchen oder untersuchen zu lassen und uns allfällige Mängel unverzüglich, spätestens aber acht Tage nach Erhalt der Ware am Empfangsort schriftlich anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich, spätestens drei Tage nach Entdecken schriftlich anzuzeigen. Reklamationen womit geltend gemacht wird, dass nicht die vereinbarte Menge (Stückzahl oder Gewicht) geliefert wurde, sind uns innert zwei Arbeitstagen nach Erhalt der Ware schriftlich zur Kenntnis zu bringen. Andernfalls gilt die vereinbarte Menge als geliefert. Nicht innert diesen Fristen angezeigte Mängel sind verwirkt.

 

7. Mängelhaftung
Wir gewährleisten, dass unsere Produkte zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Fabrikations- und Materialmängel sind. Die Verjährungsfrist der Ansprüche des Käufers bei Mängeln beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit der Lieferung.
Für Mängel der Ware haften wir nur im folgenden Umfang: Unsere Mängelhaftung beschränkt sich auf die Verpflichtung, die mangelhaften Teile, soweit dies möglich ist, unentgeltlich durch taugliche Teile zu ersetzen. Die bemängelten Teile sind auf unser Verlangen an uns zurückzugeben, sie gehen, soweit sie durch taugliche Teile ersetzt werden, in unser Eigentum über. Schadenersatz irgendwelcher Art wegen mangelhafter Lieferung, insbesondere auch Entschädigung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden, Minderungs-, Wandlungs-, Anfechtungs- oder Rücktrittsrechte sind soweit gesetzlich zulässig wegbedungen. Dies gilt nicht im Falle arglistigen Verschweigens des Fehlers. Für mitgelieferte fremde Erzeugnisse werden nur diejenigen Verpflichtungen übernommen, die unsere Lieferanten selbst eingegangen sind. Die Rücksendung mangelhafter Waren bedarf unserer vorherigen Zustimmung und hat frachtfrei zu erfolgen. Die Behebung der Mängel durch den Käufer darf nur mit unserem Einverständnis erfolgen. Für seitens des Käufers oder Dritter ohne unser Einverständnis vorgenommene Mängelbehebung wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Ausgeschlossen aus der Haftung ist der Ersatz aller mittelbaren und unmittelbaren weiteren Schäden. Für Lieferteile, die infolge ihrer stofflichen Beschaffenheit einem nach Art ihrer Verwendung vorzeitigen Verbrauch unterliegen, wird keine Haftung übernommen.

 

8. Produkteverwendung
Die Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der von uns gelieferten Waren liegt ausschliesslich im Verantwortungsbereich des Käufers. Die Produktebeschreibung gilt nur als unverbindlicher Hinweis in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter und befreit den Käufer nicht von der eigenen Prüfung der Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Sie enthält insbesondere keine Zusicherungen von Eigenschaften.

 

9. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an der Ware geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der mit uns bestehenden Geschäftsverbindung getilgt hat. Der Käufer erklärt hiermit sein Einverständnis zur Eintragung des Eigentumsvorbehalts in das dafür zuständige Register an seinem Wohnsitz / Domizil. Sofern die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts erforderlich wird, behalten wir uns das Recht vor, dem Käufer die Kosten für die Eintragung des Eigentumsvorbehalts in Rechnung zu stellen.
Wird die gelieferte Ware oder Teile davon in einem anderen Gegenstand eingebaut, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht; vielmehr gilt Miteigentum nach den Wertverhältnissen an dem neuen Gegenstand als vereinbart.
Der Käufer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiter zu verarbeiten oder zu veräussern. Dagegen darf er die Ware nicht verpfänden oder zur Sicherung übereignen. Für den Fall des Weiterverkaufs bzw. der Weiterverarbeitung tritt der Käufer schon jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräusserung mit allen Nebenrechten gegen den Drittschuldner uns bis zur Höhe des Rechnungsbetrages mit der Befugnis der anteiligen Einziehung der Forderung sicherheitshalber ab. Soweit der Käufer die abgetretene Forderung selbst einzieht, geschieht dies nur treuhänderisch. Die für uns eingezogenen Erlöse sind sofort an uns abzuliefern. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung dem Zweitkäufer bekannt zu machen und die für die Geltendmachung unserer Rechte gegen den Zweitkäufer erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Von einer Pfändung oder jeder Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte muss uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen.
Für den Fall, dass der Zweitkäufer nicht sofort bar bezahlt, hat der Käufer uns das verlängerte Eigentum vorzubehalten.

 

10. Zahlung
Zahlungen sind 30 Tage ab Rechnungsdatum netto, ohne jeden Abzug zu leisten. Wir behalten uns jedoch vor, eine Vorauszahlung zu verlangen, wenn der Käufer uns gegenüber mit anderen Forderungen in Zahlungsverzug ist oder wenn uns die Unsicherheit seiner Vermögenslage anderweitig, z.B. durch Konkursanmeldung, sonstige Ereignisse gemäss Art. 83 OR, gerichtlichen oder aussergerichtlichen Vergleichsantrag, bestehende Betreibungen oder Ausfall eines Bürgen bekannt werden. In diesem Falle sind wir auch berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Eingehende Zahlungen werden, soweit mehrere Forderungen offenstehen, ohne Rücksicht auf die Angaben des Käufers grundsätzlich auf die älteste Forderung angerechnet.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist, tritt Verzug ohne vorherige Mahnung ein und der Käufer schuldet uns ohne Mahnung einen Verzugszins in der Höhe von 5% pro Jahr.
Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen etwaiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder gegen solche aufzurechnen.



11. Zeichnungen; Geheimhaltung
Zeichnungen, Unterlagen und Entwürfe, welche der Käufer von uns erhält, dürfen vom Käufer Dritten nicht bekannt gegeben werden. Zuwiderhandlungen verpflichten zum vollen Schadenersatz. Der Käufer ist überdies verpflichtet, solche Zeichnungen, Unterlagen und Entwürfe auf Verlangen von uns an uns zurückzugeben, wenn ein Auftrag nicht erteilt wird.

 

12. E-Commerce
Wenn der Käufer Waren oder Leistungen über eine Webseite oder einen anderen E- Commerce-Prozess von uns erwirbt, gilt ergänzend die folgende Regelung:
Der Käufer ist für die Sicherheit seines Passwortes verantwortlich und erkennt an, dass Einkäufe für ihn verbindlich sind, die unter Verwendung seines Passwortes getätigt werden. Nach erfolgreicher Registrierung kann eine Bestellung vorgenommen werden. Mit Eingabe der persönlichen Daten und durch Klicken des Buttons "Bestellung absenden" im abschliessenden Schritt des Bestellvorgangs erfolgt die verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Der Kaufvertrag kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung zustande (siehe Ziffer 3).
Wir haben alle zumutbaren technischen Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass alle Webseiten und Zugangsstellen sicher sind; wir lehnen jedoch jede Haftung bei einem Missbrauch der Informationen ab, die auf unseren Webseiten und / oder Zugangsstellen bzw. von unseren Webseiten und / oder Zugangsstellen übertragen wurden, und zwar durch Aussenstehende, bei denen es sich nicht um unsere Mitarbeitenden handelt.

 

13. Datenschutz
Der Käufer willigt ausdrücklich ein, dass wir seine im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhobenen Daten, inklusive personenbezogene Daten, zum Zweck der Auftragsbearbeitung, Vertragsverwaltung, Bearbeitung von Gewährleistungsfällen, Betreuung und Beratung, sowie für statistische Auswertungen und zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen bearbeiten. Wir werden die Daten nur so lange bearbeiten, wie es nötig ist, um den Verwendungszweck zu erfüllen. Nach Wegfall des Verwendungszwecks werden wir die Daten vollständig löschen, es sei denn eine längere Aufbewahrungsfrist ist gesetzlich vorgeschrieben oder gestattet.
Der Käufer willigt zudem ausdrücklich ein, dass wir berechtigt sind, seine Daten an andere Gruppengesellschaften und/oder an beauftragte Auftragsdatenbearbeiter im In- und Ausland bekannt zu geben.
Wir bearbeiten die Daten des Käufers gestützt auf Art. 4 und 6 des Schweizerischen Datenschutzgesetz. Der Käufer ist jederzeit berechtigt, kostenlos Auskunft über seine bearbeiteten Personendaten zu erhalten und diese allenfalls zu berichtigen, die weitere Verwendung dieser Personendaten einzuschränken oder zu untersagen bzw. die Einwilligung zur weiteren Datenbearbeitung zu widerrufen, Widerspruch gegen die weitere Bearbeitung einzulegen und die Personendaten löschen zu lassen. Vorbehalten bleibt in jedem Fall die gesetzliche Aufbewahrungspflicht sowie die zwingende Bearbeitung der Personendaten zur Vertragserfüllung.
Hinsichtlich der Datenbearbeitung kann der Käufer uns unter folgender E-Mail-Adresse kontaktieren: info.ch@burkert.com

 

14. Einhaltung der Aussenhandelskontrollvorschriften

14.1 Aussenhandelskontrollvorschriften 
Wir sind möglicherweise verpflichtet und vollständig vom Käufer abhängig, damit beide die geltenden Aussenhandelskontrollvorschriften einhalten (d. h. alle geltenden Sanktionen, Embargos, Einfuhr- und (Re-)Ausfuhrkontrollvorschriften, wie sie beispielsweise von Zollbehörden überwacht werden, und in jedem Fall diejenigen der Schweiz, der Europäischen Union, der Vereinigten Staaten von Amerika, Chinas, Indiens und jeder anderen lokal geltenden Rechtsordnung, in ihrer jeweils gültigen Fassung einschliesslich Nachfolgeregelungen).

14.2 Informationsaustausch
Die Parteien werden zusammenarbeiten und Informationen austauschen, soweit dies nach vernünftigem Ermessen erforderlich ist. Sofern dies nach geltendem Recht erforderlich ist oder in den Spezifikationen der Bestellung vereinbart wurde, haben wir dem Käufer die folgenden Informationen und Daten mitzuteilen, die der Käufer für die Zwecke der Aussenhandelskontrollvorschriften für die Waren und Dienstleistungen benötigt: a. die geltenden Exportlistennummern, einschliesslich (i) der „Export Control Classification Number“ gemäss der U.S. Commerce Control List (ECCN), sofern die Waren oder Dienstleistungen den U.S. Export Administration Regulations unterliegen, (ii) der anwendbaren Exportkontrollnummern gemäss Anhang 2 der Schweizerischen Güterkontrollverordnung (GKV) und (iii) der anwendbaren Kontrolllistennummern gemäss Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 (EU-Dual-Use-Verordnung); b. den statistischen Warencode gemäss der aktuellen Wareneinteilung für Aussenhandelsstatistiken und die HS-Codenummer (Harmonized System); c. das Ursprungsland (nichtpräferenzieller Ursprung) sowie, auf schriftliche Anfrage des Käufers, Unterlagen zum Nachweis des nichtpräferenziellen Ursprungs; d. das Präferenzursprungsland sowie, auf schriftliche Anfrage des Käufers, Unterlagen gemäss den Anforderungen des geltenden Präferenzrechts zum Nachweis des Präferenzursprungs (z. B. Lieferantenerklärung). Der Käufer wird auf unsere schriftliche Aufforderung unverzüglich Informationen über die Nutzer, den Verwendungszweck, den Verwendungsort und den endgültigen Bestimmungsort der Waren oder Dienstleistungen bereitstellen und alle Urkunden oder Dokumente ausstellen, die nach vernünftigem Ermessen erforderlich sind, um die Einhaltung der Aussenhandelskontrollvorschriften nachzuweisen. Der Käufer hat uns unverzüglich zu benachrichtigen, wenn er weiss oder Grund zur Annahme hat, dass die Waren ganz oder teilweise für die Verwendung im Zusammenhang mit chemischen, biologischen oder nuklearen Waffen oder Trägersystemen, die solche Waffen befördern können, oder für eine sonstige Seite: 4 | 6 militärische Endverwendung bestimmt sind oder bestimmt sein könnten, die eine Ausfuhrgenehmigung nach den anwendbaren Auffangvorschriften erfordern kann. Die Parteien werden bei der Einholung aller erforderlichen Ausfuhr- oder Einfuhrgenehmigungen oder sonstigen behördlichen Bewilligungen zusammenarbeiten, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Bewilligungen des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO).

14.3 Aussenhandelsprüfungen für Waren oder Dienstleistungen 
Bevor der Käufer mit einem Dritten Transaktionen bezüglich der von uns gelieferten Waren oder Dienstleistungen durchführt, wird er durch geeignete Massnahmen (z. B. Überwachung) prüfen und bestätigen, dass: a. der Käufer durch die Nutzung, Übertragung oder den Vertrieb solcher Waren oder Dienstleistungen, die Vermittlung von Verträgen oder die Bereitstellung anderer wirtschaftlicher Ressourcen im Zusammenhang mit den Waren oder Dienstleistungen, einschliesslich etwaiger Umgehungsverbote (z. B. durch unzulässige Umleitung), keine Aussenhandelskontrollvorschriften verletzt; b. die Waren oder Dienstleistungen nicht für verbotene oder unbefugte nicht-zivile Zwecke bestimmt sind (zum Beispiel: Rüstungsgüter, Nukleartechnologie oder sonstige Verteidigungs- und militärische Zwecke); und c. der Käufer alle direkten und indirekten Parteien, die am Erhalt, der Nutzung oder dem Vertrieb der Waren oder Dienstleistungen beteiligt sind, anhand aller geltenden Listen der Aussenwirtschaftsbestimmungen überprüft hat, die den Handel mit den dort aufgeführten Unternehmen, Personen und Organisationen betreffen. 

14.4 Kein (Re-)Export in sanktionierte Länder 
Der Käufer wird a. keine von uns im Zusammenhang mit der Bestellung gelieferten Waren oder Dienstleistungen direkt oder indirekt (einschliesslich, aber nicht beschränkt auf über Länder der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU), die Türkei, die Vereinigten Arabischen Emirate oder zentralasiatische Länder) in Länder exportieren oder reexportieren, die Sanktionen der Schweiz, der Europäischen Union, Chinas, Indiens oder der Vereinigten Staaten unterliegen, insbesondere in Bezug auf Russland oder Weissrussland; b. alle zumutbaren Massnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass der Zweck dieses Abschnitts nicht durch Dritte vereitelt wird, und dafür sorgen, dass die Verpflichtungen aus diesem Abschnitt vertraglich weitergegeben werden, einschliesslich an autorisierte Vertriebspartner; und c. einen angemessenen Überwachungsmechanismus einrichten und aufrechterhalten, um Verhaltensweisen Dritter aufzudecken, die den Zweck dieses Abschnitts vereiteln würden, und Nachweise darüber führen, dass vertragliche Bestimmungen gemäss b. aufgenommen wurden. 

14.5 Vorbehalt, Aussetzung und Zusammenarbeit 
14.5.1 Vorbehalt 
Wir sind nicht verpflichtet, eine Bestellung zu erfüllen, wenn wir daran gehindert werden durch: a. Hindernisse, die sich aus nationalen oder internationalen aussenhandelsrechtlichen Fragen ergeben; b. Hindernisse, die sich aus zollrechtlichen Anforderungen ergeben; oder c. etwaige Aussenhandelskontrollvorschriften. 
14.5.2 Aussetzung und Zusammenarbeit. 
Wir können den Zugang des Käufers oder der Nutzer des Käufers zu den Waren oder Dienstleistungen einschränken oder aussetzen, um den Aussenhandelskontrollvorschriften in vollem Umfang nachzukommen. Die Parteien werden sich bemühen, die Auswirkungen einer solchen Aussetzung oder Einschränkung zu mildern, stets vorbehaltlich des durch die Aussenhandelskontrollvorschriften zulässigen Umfangs. 

14.6 Verstoss gegen Aussenhandelskontrollvorschriften
Ein Verstoss der Parteien gegen diesen Abschnitt 14 stellt einen wesentlichen Verstoss gegen die Bestellung dar, und entsprechend gelten alle oder ein Teil der folgenden Konsequenzen: a. Der Käufer hat uns auf erstes schriftliches Anfordern für die vollen Kosten etwaiger Vollstreckungsstrafen sowie für alle sonstigen damit verbundenen Verluste, einschliesslich etwaiger verhängter Vollstreckungsstrafen und unserer angemessenen Rechtskosten, schadlos zu halten und freizustellen, b. wir können den Vertrag schriftlich (E-Mail genügt) mit sofortiger Wirkung kündigen, und c. alle von uns erhaltenen Vorauszahlungen für die zum Zeitpunkt der Kündigung gemäss b. noch nicht gelieferten Waren oder Dienstleistungen verbleiben als nicht erstattungsfähige Entschädigung bei uns und werden von etwaigen gemäss a. fälligen Schadensersatzansprüchen abgezogen. Seite: 5 | 6 

14.7 Besondere Datenbehandlung 
Beabsichtigt der Käufer, uns Informationen offenzulegen, die verteidigungsrelevant sind oder eine kontrollierte oder besondere Datenbehandlung gemäss den anwendbaren Aussenhandelskontrollvorschriften erfordern, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Informationen, die den ITAR, EAR, nationalen Sicherheitsklassifizierungssystemen, dem Güterkontrollgesetz (GKG) und der Güterkontrollverordnung (GKV) oder dem Kriegsmaterialgesetz (KMG) und der Kriegsmaterialverordnung (KMV) unterliegen, so hat der Käufer zusätzlich zu den oben genannten Verpflichtungen: a. uns im Voraus zu benachrichtigen; b. die Offenlegungstools und -methoden zu verwenden, die wir vernünftigerweise verlangen. 

14.8 Besondere Bestimmungen zur Halbleiterentwicklung (USA-China) 
Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung (wobei eine solche Zustimmung nur erteilt wird, wenn alle anwendbaren Aussenhandelskontrollvorschriften eingehalten werden) und zusätzlich zu den oben genannten Verpflichtungen darf der Käufer die Waren oder Dienstleistungen nicht zur Konstruktion, Entwicklung, Herstellung oder Prüfung von integrierten Schaltkreisen in einer hochmodernen Halbleiterfertigungsanlage in der Volksrepublik China oder an einem anderen Standort verwenden, der Beschränkungen gemäss den US-Exportverwaltungsvorschriften (U.S. Export Administration Regulations), 15 C.F.R. 744.23, Güterkontrollgesetz (GKG) und der Güterkontrollverordnung (GKV) oder sonstigen anwendbaren Aussenhandelskontrollvorschriften unterliegt, jeweils in ihrer gültigen Fassung und nachfolgenden Vorschriften.



15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese AGB sowie sämtliche übrigen Vereinbarungen zwischen uns und dem Käufer, welche den Verkauf oder die Lieferung von Waren betreffen, unterstehen materiellem schweizerischem Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechtes sowie des anwendbaren Kollisionsrechts.

Der Gerichtstand für alle Streitigkeiten in Verbindung mit dem Verkauf oder der Lieferung der Ware ist unser Geschäftssitz, gegenwärtig in Hünenberg, Schweiz.
Wir behalten uns jedoch das Recht vor, die Klage beim Gericht am Sitz oder Wohnsitz des Käufers zu erheben.